Informationen für Outgoing Lehrende der Med Uni Graz

Unterrichten an einer europäischen Partneruniversität–
Lehrendenmobilität im Rahmen des Erasmus-Programms

Neben der Studierendenmobilität ermöglicht das Erasmus-Programm innerhalb von EU/EWR- bzw. assoziierten Staaten auch den Austausch von Lehrenden. Lehrendenmobilität findet an der Med Uni Graz bisher nur vereinzelt statt. Aktive Teaching Staff Mobility (TSM) trägt jedoch wesentlich zum Internationalisierungsprozess einer Universität bei und soll daher an der Medizinischen Universität Graz forciert werden.

Die Med Uni Graz verfügt derzeit über rund 60 Erasmus-Partnerschaften mit Universitäten in über 15 europäischen Ländern in den drei Studienrichtungen Humanmedizin, Zahnmedizin und Gesundheits- und Pflegewissenschaft.

Einreichstelle
Ausmaß der Lehrtätigkeit
Finanzierung
Einreichung
Abrechnung und Bericht
 

Wo kann unterrichtet werden?

Die Liste unserer Partneruniversitäten bietet Ihnen einen Überblcik über unsere Partner. Sollten aufgrund persönlicher Kontakte der Wunsch bestehen, an einer Universität zu unterrichten, mit der noch kein bilaterales Abkommen besteht, bemüht sich die Abteilung Internationale Beziehungen gerne darum, eine neue Partnerschaft zu initiieren.

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Welches Ausmass muss die Unterrichtstätigkeit im Ausland haben?

Die Lehrveranstaltungen an der Gastuniversität müssen mindestens 5 Tage bzw. 8 Stunden umfassen und in das dort bestehende Lehrprogramm integriert sein. Die Abteilung Internationale Beziehungen hilft gerne bei der Suche nach den entsprechenden FachkolleInnen an der gewünschten Partneruniversität.         

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Wie wird der Aufenthalt finanziert?

Erasmus-Lehrendenmobilität wird aus EU- und universitätseigenen Mitteln gefördert. Förderbar sind Reise- und Aufenthaltkosten unter Berücksichtigung der unten angeführten Höchstzuschüsse sowie der Wahl der kostengünstigsten Reiseform.

  • Reisekosten: Apex Tarif bei Flügen oder Bahnfahrt 2. Klasse, bei Autofahrten entsprechend Bahnfahrt 2. Klasse (Taxikosten werden nicht übernommen – Finanzierung aus EU-Mitteln)
  • Unterbringungskosten nach folgender Staffelung (Maximalsätze -
    Finanzierung aus MUG-Mitteln):
    1. – 5. Nächtigung: max. € 80,-
    6.- 10. Nächtigung: max. € 50,-
    11. – 15. Nächtigung: max. € 30,-
    Beispiel: Der Erasmus-Lehraufenthalt dauert vom Montag, 14. Juni –Freitag 18. Juni. Die Anreise erfolgt am Sonntag, 13. Juni, die Abreise am Sonntag 20. Juni. Das sind 7 Nächtigungen: Die ersten 5 werden mit max. 80 (5x80=400), die restlichen 2 mit max. € 50 (2x50=100) bezuschusst. Dies ergibt einen Maximalzuschuss von € 500 für die Unterbringung.
  • Aufenthaltskosten: EURO 30,- Tagsatz (Finanzierung aus MUG-Mitteln)

Ein Mobilitätszuschuss kann vorbehaltlich der budgetären Bedeckbarkeit für maximal 2-wöchige Lehraufenthalte gewährt werden.

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Einreichung

  • 1. Schritt: Einreichen des unterschriebenen bilateralen Abkommens mit der Partneruniversität bis 02.Dezember 2010 für Aktivitäten im darauffolgenden Studienjahr.
  • 2. Schritt: Antrag auf Förderung des ERASMUS-Lehraufenthaltes 3 Wochen vor Antritt der Reise in der Abteilung Internationale Beziehungen (Ausnahme: Lehraufenthalte in den Sommermonaten Juni, Juli, August und September 2010 müssen vor dem 1. Juni 2010 beantragt werden).

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Nach dem Aufenthalt

Bewilligte Mittel werden nach erfolgter Aktivität unter Anschluss der Originalbelege (Hotelrechnung, Belege für die Reisekosten, Ticket) sowie der Vorlage des Berichtes (eigens hierfür vorgesehenes Formular) auf das Gehaltskonto überwiesen. Dem Bericht ist ein Nachweis über die Lehrtätigkeit beizulegen (Studienführer, Ankündigung der LV, Kopie der Liste der Studierenden oder Bestätigung der Gastuniversität).

Der Bericht und die Abrechnung sind binnen 1 Monat nach Beendigung des Lehraufenthaltes an die Abteilung Internationale Beziehungen zu senden.

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Kontakt

Mag.phil. Christiane Pliessnig
christiane.pliessnig@medunigraz.at
+43/316/380-4086

Abteilung Internationale Beziehungen
Mozartgasse 12/2
8010 Graz