voraussetzungen für die Zulassung

Die Berechtigung zur Zulassung zu einem Studium als ordentliche/r Studierende/r wird erworben durch die erfolgreiche Ablegung

  1. der Reifeprüfung inländischer allgemeinbildender höherer Schulen,
  2. der Reifeprüfung inländischer berufsbildender höherer Schulen,
  3. der Reifeprüfung inländischer höherer land- und forstwirtschaftlicher Lehranstalten,
  4. der Studienberechtigungsprüfung,
  5. der Berufsreifeprüfung,
  6. der Abschlußprüfung eines fachlich einschlägigen ordentlichen Studiums an einer inländischen Kunsthochschule.
Alle Personen, die erstmals an der Medizinischen Universität Graz eine Zulassung zum Diplomstudium Humanmedizin (O 202) und/oder Diplomstudium Zahnmedizin (O 203) anstreben, müssen zusätzlich an einem Auswahlverfahren teilnehmen. Informationen zum Auswahlverfahren
Vom Auswahlverfahren 2009/10 ausgenommen sind jene BewerberInnen, die in Teil III der Verordnung des Rektorates der MUG beschrieben werden: MEDonline