Bitte melden Sie sich bereits vor Projektbeginn bei uns, damit wir Sie optimal bei der Projektmeldung und den Vertragsverhandlungen unterstützen können.
Erhalten wir Vertragsentwürfe relativ spät und sind noch größere Vertragsänderungen vor Projektbeginn notwendig, kann dies zu spürbaren Zeitverzögerungen und Kosten führen.
Das UG 2002 sieht vor, dass bei Inanspruchnahme von universitären Ressourcen voller Kostenersatz an die Universität zu leisten ist. Das Rektorat kann ein Projekt untersagen, sofern keine Vereinbarung über den vollen Kostenersatz vorliegt.
Die Formulare befinden sich auf dem „Public“-Laufwerk unter
G:\Vorlagen_MUG\MUG_Drittmittel
Werden alle erforderlichen Unterlagen vollständig und inhaltlich richtig eingereicht, ist das Projekt gemeldet. Das Rektorat entscheidet dann innerhalb von 14 Tagen ab Vorlage des Antrags. Die Entscheidung erfolgt vorbehaltlich von gegebenenfalls notwendigen Entscheidungen der Ethikkommission und/oder des Krankenanstaltenträgers sowie des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen.
Für Projekte unter den Vollmachtsbestimmungen des §27 gilt:
Aufgrund des Haftungsrisikos der Med Uni Graz entsteht keine Genehmigung durch Fristablauf. Der Antrag gilt erst mit Vorliegen einer positiven schriftlichen Benachrichtigung als genehmigt. Wird der erforderliche Kostenersatz an die Universität nicht nachgewiesen oder entsteht der Med Uni Graz ein nicht tragbares Haftungsrisiko oder werden Richtlinien verletzt, wird das Projekt nicht genehmigt.
Abteilung Forschungsförderung und Technologietransfer
Tanja Scherf
Tel.:
Fax: +43/316/385-72030
tanja.scherf@medunigraz.at
allgemeine, administrative Fragen
derzeit in Karenz
Mag.rer.soc.oec.
Clara Madl-Hammertinger
Tel.: +43/316/385-72025
Fax: +43/316/385-72030
clara.madl-hammertinger@medunigraz.at
betriebswirtschaftliche Fragen