Präsentation: Aufgaben & Ziele

Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen hat folgende zentrale Aufgabe:

§ 42 Abs. 1 UG 2002 lautet:

"An jeder Universität ist vom Senat ein Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen einzurichten, dessen Aufgabe es ist, Diskriminierungen durch Universitätsorgane auf Grund des Geschlechts sowie auf Grund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung entgegenzuwirken und die Angehörigen und Organe der Universität in diesen Angelegenheiten zu beraten und zu unterstützen.“

Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben sind dem Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen weitgehende Informations-, Kontroll- und Mitwirkungsrechte eingeräumt.

Das Universitätsrechts-Änderungsgesetz 2009, welches mit 1.10.2009 in Kraft getreten ist, enthält im Wesentlichen  folgende zusätzliche neue Aufgaben für den AKGL:

  • Ausdrückliche Aufnahme der Zuständigkeit des AKGL für die Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung

     
  • Überprüfung der 40% Frauenquote in sämtlichen universitären Kollegialorganen und Gremien, insbesondere auch
    Universitätsrat,
    Rektorat,
    Senat,
    Vom Senat eingesetzte Kollegialorgane,
    Wahlvorschläge der im Senat vertretenen Gruppen für die Wahl im Senat

    » AKGL Positionspapier zur geschlechtergerechten Zusammensetzung
       von universitären Kollegialorganen und Gremien
    » Formular Meldung Frauenquote

     
  • Verhinderung einer Diskriminierung bei der Wahl der Rektorin/des Rektors

Link
Universitätsrechts-Änderungsgesetz 2009, BGBl I Nr. 81/2009

Erläuternde Materialien finden sich unter diesen Links
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