| 1. Die Garderobenschränke dürfen täglich nur für die Zeit der Öffnungszeiten der Bibliothek benützt werden. |
| 2. Die Aufbewahrung von Geld und Wertsachen erfolgt auf eigenes Risiko, das Deponieren von verderblichen, gesundheitsgefährdenden und feuergefährlichen Stoffen in den Garderobenschränken ist verboten. |
| 3. Die Medizinische Universität Graz/Bibliothek übernimmt für Gegenstände, die in der Garderobe aufbewahrt werden, keine Haftung. |
| 4. Die Aufbewahrung von Gegenständen in den Garderobenschränken über Nacht ist nicht gestattet. |
| 5. Gegenstände, die über Nacht in den Garderobenschränken verbleiben, werden vom Personal der Bibliothek verwahrt und an die Fundstelle bzw. den/die Portier/in weitergegeben. |