Hilfe bei Mobbing

Die Definition

Mobbing beschreibt ein wiederholtes Fehlverhalten

  1. von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern, das sich gegen Arbeitnehmer/innen richtet (Mobbing, im Englischen steht dafür der Begriff Bullying),
  2. von Arbeitgeberinnen/Arbeitgebern, das sich gegen Arbeitnehmer/innen richtet (diese Art von Mobbing heißt im Englischen Bossing) oder
  3. von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern, das sich gegen Arbeitgeberinnen/ Arbeitgeber richtet (Mobbing als Staffing),

das die Würde von betroffenen Personen beeinträchtigt.

Mobbing liegt vor, wenn das Fehlverhalten

  • für betroffene Personen unerwünscht, unangebracht, entwürdigend, beleidigend oder anstößig ist (subjektives Empfinden),
  • eine einschüchternde, feindselige, entwürdigende, beleidigende oder demütigende Arbeitsumwelt für betroffene Personen schafft (Fokus Arbeitsumwelt) und
  • auf Seiten Betroffener die Verdrängung aus dem Arbeitsbereich, die Beendigung des Arbeitsverhältnisses oä bezwecken oder bewirken kann bzw soll (zumindest potenzielle Schädigung von Betroffenen).

Erste Hilfe für Betroffene

Fühlen Sie sich von Mobbing betroffen oder hegen Sie den Verdacht, dass sich eine Situation in Richtung Mobbing entwickeln könnte, steht Ihnen eine Kaskade möglicher Schritte offen, die Sie am besten der Reihenfolge nach setzen:

1. STOPP SAGEN!
Machen Sie als Betroffene/r der/dem Mobbenden klar, dass Sie derartige Verhaltensweisen nicht länger dulden.

2. SAMMELN!
Sammeln Sie als Betroffene/r Beweise: unliebsame Dienstanweisungen, Mails, Zettelchen, Bilder etc, was auch immer an Unerfreulichem herankommt.

3. TAGEBUCH FÜHREN!
Gehen Sie bei Ihren Aufzeichnungen nach den „5W“ = WER-WO-WANN- WAS-WARUM vor und halten Sie JEDEN Vorfall fest.

4. BERATUNG!
Holen Sie Beratung bei betriebsinternen und/oder -externen Institutionen ein.

5. GESPRÄCHE!
Lassen Sie sich – gegebenenfalls unter Beiziehung Dritter – auf Gespräche vorerst mit Mobbenden, in der Folge mit Vorgesetzten ein. Halten Sie dabei möglichst die Hierarchie im Betrieb ein. Fordern Sie schriftlich die Einhaltung der Fürsorgepflicht.

6. RECHT!
Setzen Sie allenfalls adäquate rechtliche Schritte.

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