Universitaetsrat

Universitätsrat

Der Universitätsrat ist eines der drei leitenden Kollegialorgane der Universität und hat Aufsichts- und Steuerungsaufgaben. Die Aufgaben des Universitätsrats sind in § 21 UG 2002 erschöpfend aufgezählt. Dem Universitätsrat obliegt insbesondere die Genehmigung des Entwicklungsplans und des Organisationsplans, weshalb er auch als das strategische Organ der Universität bezeichnet wird.