Aufgabe des AKGL ist es, Diskriminierungen durch Universitätsangehörige entgegenzuwirken und die Angehörigen und Organe der Universität in Fragen der Gleichbehandlung sowie der Frauenförderung zu beraten und zu unterstützen (§ 42 Abs. 1 UG). Ferner ist der AKGL mit Fragen der Frauenförderung befasst (§ 42 Abs. 1 UG iVm § 41 Abs. 2 B-GlBG). Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben sind dem AKGL weitgehende Informations-, Kontroll- und Mitwirkungsrechte eingeräumt.
Die Mitglieder des AKGL beraten und unterstützen Sie in:
Zu den Zielen unserer Arbeit gehören:
Büro des Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (AKGL)
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8036 Graz
Tel +43/316/ 385-72048
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