Das sogenannte „Österreich-Kontingent“ ist all jenen Personen vorbehalten, die – unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft – ihr Reifezeugnis in Österreich erworben haben bzw. ein Reifezeugnis besitzen, welches einem in Österreich ausgestellten Reifezeugnis gleichgestellt ist.
Als mit einem in Österreich ausgestellten Reifezeugnis gleichgestellt gelten insbesondere Reifezeugnisse von Angehörigen der in der Personengruppenverordnung genannten Personengruppen.
Die „Personengruppenverordnung“ erfasst folgende Personengruppen:
Nachweis: Legitimationskarte, ausgestellt durch das österreichische Außenministerium; und gegebenenfalls Heiratsurkunde/Urkunde über die eingetragene Partnerschaft, Geburtsurkunde
Nachweis: Akkreditierungsurkunde; und gegebenenfalls Heiratsurkunde/Urkunde über die eingetragene Partnerschaft, Geburtsurkunde
Nachweis: Meldebestätigung; falls für den Nachweis der Unterhaltspflicht erforderlich: gegebenenfalls Geburts- bzw. Heiratsurkunde
Nachweis: Bestätigung über die Zuerkennung des Stipendiums
Nachweis: jeweiliges Reifezeugnis
Nähere Informationen zu den österreichischen Auslandsschulen finden Sie hier.
Nachweis: Asylbescheid und Asylkarte; Konventionspass; in allen Fällen eine Meldebestätigung
Auch gelten Reifezeugnisse aus Luxemburg und Liechtenstein aufgrund entsprechender Abkommen als mit einem österreichischen Reifezeugnis gleichgestellt.
Personen, die ein Reifezeugnis aus Luxemburg oder Liechtenstein besitzen, sind daher dem „Österreich-Kontingent“ zuzuordnen.
Die InhaberInnen eines Europäischen Abiturzeugnisses (Reifezeugnis der „Europäischen Schulen“) haben in ihrem Herkunftsland alle mit dem Besitz des Abschlusszeugnisses einer Sekundarstufe dieses Landes verbundenen Anrechte; sie erfüllen außerdem die gleichen Voraussetzungen für die Zulassung zu allen Hochschulen im Hoheitsgebiet eines jeden Mitgliedstaates wie die BürgerInnen dieser Staaten, die entsprechende Befähigungsnachweise besitzen (vgl. die Vereinbarung über die Satzung der Europäischen Schulen, BGBl. III Nr. 173/2005). Nähere Informationen zu den Europäischen Schulen finden Sie hier.
Personen, die ein Europäisches Abiturzeugnis besitzen, sind daher dem „Österreich-Kontingent“ zuzuordnen.
Hinweis: Ein nach den Bestimmungen der International Baccalaureate Organization erworbenes „IB Diploma“ ist für die Zulassung zum Studium an einer österreichischen öffentlichen Universität, Privatuniversität, Fachhochschule beziehungsweise Pädagogischen Hochschule als ausländisches Reifezeugnis anzusehen. Dies gilt auch dann, wenn das „IB Diploma“ an einer in Österreich gelegenen Schule absolviert wurde.
Eine Zuordnung in das „Österreich-Kontingent“ allein aufgrund des „IB Diploma“ ist daher nicht möglich.