Unverändert bleibt die bestehende Regelung, dass an der Med Uni Graz grundsätzlich die 2G-Regel zur Anwendung gelangt. Mitarbeiter*innen, die weder die Kriterien für G1 noch G2 erfüllen sind weiterhin verpflichtet, kontinuierlich PCR-Tests vorzulegen.
Dies bedeutet, dass nach der aktuellen nationalen Nomenklatur für bestehende Mitarbeiter*innen der Med Uni Graz 2,5G gilt. Für alle Mitarbeiter*innen der Med Uni Graz, welche die 2,5G-Regel erfüllen, ist der Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr erbracht. Hiermit gelangen die geringstmöglichen einschränkenden Maßnahmen, den beruflichen Alltag betreffend, zur Anwendung.
2,5G-Regel:
Zum Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr gibt es folgende Möglichkeiten:
G1 – Vollimmunisierung mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff durch zwei Teilimpfungen oder Einmalvakzin Johnson&Johnson sowie Genesen und Geimpft bzw. Auffrischungsimpfung
- Gültiger Nachweis: Impfzertifikat
G2 - Genesen mit gültigem Genesungsbescheid (PCR-bestätigt)
- Gültiger Nachweis: Genesungsbescheid
Mitarbeiter*innen und Studierende, die weder die Kriterien für G1 noch G2 erfüllen werden als G3 eingestuft und sind verpflichtet, kontinuierlich PCR-Tests vorzulegen.
G – Getestet
- Gültiger Nachweis: negativer PCR-Test, 72 Stunden gültig ab Testabnahme