Für das Diplomstudium Humanmedizin stehen im Studienjahr 2021/22 insgesamt 336 Studienplätze für Erstsemestrige zur Verfügung.
Die Studienplätze werden an jene StudienwerberInnen vergeben, die aufgrund ihres Testwerts einen Platz unter den besten 336 erreicht haben, sofern folgende Kriterien erfüllt sind:
Im Zuge der Internetanmeldung muss neben den persönlichen Daten auch das jeweilige Kontingent angegeben werden.
Um die Vergabe der Studienplätze unter Berücksichtigung dieser gesetzlich vorgesehenen Rahmenbedingungen vornehmen zu können, haben die StudienwerberInnen bereits im Zuge der Internet-Anmeldung zum Aufnahmeverfahren MedAT-H die erforderlichen Daten bekannt zu geben.
Um den StudienwerberInnen diese Angaben zu erleichtern, werden die gesetzlich vorgesehenen Kriterien in der sogenannten „Kontingent-Einteilung“ zusammengefasst. Es ist zwischen dem „Österreich-Kontingent“, dem „EU-Kontingent“ und dem „Nicht-EU-Kontingent“ zu unterscheiden.
Die Vergabe der Studienplätze erfolgt nach dem Vorliegen der aus den Ergebnissen des Aufnahmeverfahrens erstellten Rangliste zuerst auf Basis der im Zuge der Internet-Anmeldung bekannt gegebenen Informationen der StudienwerberInnen. Wenn zum Zeitpunkt der Zulassung zum Studium jedoch eine andere als die von den StudienwerberInnen angegebene Zuordnung rechtlich geboten ist (weil z.B. das Kriterium „Österreichisches Reifezeugnis bzw. ‚gleichgestelltes‘ Reifezeugnis“ nicht nachgewiesen werden kann), wird die Rangliste für die Vergabe der Studienplätze entsprechend modifiziert.
Studienwerber/innen, die bereits an einer in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung ein Studium der Human- oder Zahnmedizin absolvieren, und dort bereits 180 ECTS-Anrechnungspunkte erworben haben, können sich für einen Quereinstieg an der Medizinischen Universität Graz bewerben.