Die Zulassung zum Masterstudium Pflegewissenschaft setzt den Abschluss eines gesundheits- oder pflegewissenschaftlich relevanten Bachelorstudiums an einer anerkannten in- oder ausländischen tertiären Ausbildungseinrichtung voraus. Die Entscheidung über die Zulassung zum Masterstudium Pflegewissenschaft obliegt in erster Instanz dem Rektorat der Medizinischen Universität Graz.
Verpflichtungserklärung
Im Zuge Ihrer Ausbildung an der Medizinischen Universität Graz werden Sie Kenntnis von Daten erhalten, die einzelnen Personen oder Personengruppen zugeordnet werden können. Daher ist es notwendig eine Verpflichtungserklärung zu unterschreiben, mit deren Unterschrift Sie sich zur Geheimhaltungspflicht laut österreichischem Datenschutzgesetz verpflichten. Die Verpflichtungserklärung wird Ihnen im Zuge der Zulassung ausgehändigt. Klicken Sie hier um die Verpflichtungserklärung bereits vorab anzusehen.