Der Spezialbereich der Intensivpflege stellt einen hochkomplexen Bereich dar. Im Sinne der Qualitätssicherung ist diese setting- und zielgruppenspezifische Spezialisierung unabdingbar, da der spezielle Tätigkeitsbereich über die in der Grundausbildung vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten hinausgeht. Der Universitätslehrgang vermittelt eine vertiefte, wissenschaftliche und methodisch hochwertige Ausbildung, um den steigenden Anforderungen gerecht werden zu können.
Gemäß dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) idgF ist diese Ausbildung zur Ausübung der Spezialisierungen verpflichtend und sowohl die Basis- als auch die spezielle Zusatzausbildung sind innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der Tätigkeit im Spezialbereich erfolgreich zu absolvieren.