Intensivpflege

Sonderausbildung in der Intensivpflege

Der Universitätslehrgang vermittelt spezifisch pflegerisches und medizinisch-technisches Wissen für den Spezialbereich Intensivpflege, macht ethische Grundsätze bewusst und zeigt Methoden zur Kommunikation und Weiterentwicklung der eigenen Persönlichkeit auf.

Durch die fachspezifischen Praktika wird die Wissenszirkulation zwischen der Theorie und der Praxis gefördert.

Im Überblick

Im Überblick

Dauer: 2 Semester, Vollzeit

ECTS: 70

Abschluss: Akademische*r Expert*in in der Intensivpflege

Kosten: € 8.430,40

Start: Wintersemester 2024/25

Qualifikationsprofil & Learning Outcomes

Die Absolvent*innen reflektieren ihr berufliches Handeln auf Basis von wissenschaftlichen Erkenntnissen und passen dieses durch den Einsatz von entsprechenden Maßnahmen an.

Sie sind in der Lage: 

  • das spezifisch pflegerische und medizinisch-technische Wissen in der Theorie zu erklären und in der Praxis zielgerichtet anzuwenden
  • den Pflegeprozess bei kritisch kranken Menschen fachgerecht umzusetzen.
  • den Bedarf von pflegerischen und pflegetherapeutischen Interventionen zu erkennen und individuelle und situationsspezifische Maßnahmen zu setzen.
  • die Beziehungsgestaltung und Kommunikation mit kritisch kranken Menschen und dessen Bezugspersonen situationsspezifisch anzupassen.
  • Handlungen im rechtlichen, organisatorischen und ethischen Rahmen umzusetzen.
  • die Notwendigkeit zur Durchführung von medizinisch-diagnostischen und medizinisch-therapeutischen Maßnahmen zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zu setzen.
  • die Organisation und Koordination des Behandlungs-, Pflege- und Betreuungsprozesses in einer berufsgruppenübergreifenden Zusammenarbeit und einer sicheren Arbeitsumgebung durchzuführen.
  • Maßnahmen zur Entwicklung und Sicherheit von Qualität im Spezialbereich zu definieren.

Bedarf & Relevanz

Der Spezialbereich der Intensivpflege stellt einen hochkomplexen Bereich dar. Im Sinne der Qualitätssicherung ist diese setting- und zielgruppenspezifische Spezialisierung unabdingbar, da der spezielle Tätigkeitsbereich über die in der Grundausbildung vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten hinausgeht. Der Universitätslehrgang vermittelt eine vertiefte, wissenschaftliche und methodisch hochwertige Ausbildung, um den steigenden Anforderungen gerecht werden zu können.

Gemäß dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) idgF ist diese Ausbildung zur Ausübung der Spezialisierungen verpflichtend und sowohl die Basis- als auch die spezielle Zusatzausbildung sind innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der Tätigkeit im Spezialbereich erfolgreich zu absolvieren.

Zielgruppe

Der Universitätslehrgang wendet sich an Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege, die im Intensivbereich tätig sind oder eine Tätigkeit in diesem Bereich anstreben.

Voraussetzungen für die Zulassung

  • Abgeschlossenes Bachelor-Studium der Gesundheits- und Krankenpflege (180 ECTS-Anrechnungspunkte) oder
  • Berufsberechtigung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege bzw. eine gleichwertige, anerkannte (internationale) Berechtigung im Sinne des GuKG idgF und eine zweijährige Berufserfahrung im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege oder
  • Allgemeine Hochschulreife für österreichische Universitäten oder Fachhochschulen (analog § 64 UG idgF) und die Berufsberechtigung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege bzw. eine gleichwertige, anerkannte (internationale) Berechtigung im Sinne des GuKG idgF und ein Empfehlungsschreiben des*der Dienstgebers*in. 

Aufbau & Gliederung

Der Universitätslehrgangwird als Vollzeitstudium angeboten, umfasst zwei Semester und gliedert sich in Unterrichtsfächer und Abschlussarbeiten, für die insgesamt 70 ECTS- Anrechnungspunkte vergeben werden.

Die Abfolge der Unterrichtsfächer ist nicht aufbauend und kann von der Lehrgangsleitung geändert werden.

Lehrgangsinhalte

Der Inhalt ist durch die GuK-SV i.d.g.F. vorgegeben. Er gliedert sich in die Bereiche:

  • Pflegerisches Sachgebiet
  • Medizinisch-wissenschaftliches Sachgebiet
  • Praktikum
  • Abschlussarbeit

Abschluss

Der Universitätslehrgang gilt als erfolgreich absolviert, wenn alle Prüfungen und Praktika sowie die schriftliche Abschlussarbeit positiv abgeschlossen wurden. Nach positiver Erbringung sämtlicher, im gegenständlichen Curriculum vorgesehener Leistungsnachweise wird den Absolvent*innen des Universitätslehrgangs die Zusatzbezeichnung "Akademische*r Expert*in in der Intensivpflege“ verliehen und ein Abschlusszeugnis der Medizinischen Universität Graz ausgestellt (vgl § 87a Abs 2 UG idgF und § 11 Abs 2 GuKG idgF). Außerdem erhalten die Absolvent*innen ein Diplom, das zur Ausübung der Spezialaufgabe berechtigt.

Kosten

Die Gesamtkosten des Universitätslehrganges mit Start im Oktober 2024 betragen € 8.430,40.

Die Gesamtkosten des Universitätslehrganges mit Start im Februar 2025 betragen € 8.603,10, da die Zulassung für 3 Semester erfolgen muss.

Lehrgangsleitung

Ärztliche wissenschaftliche Leitung
Univ.-Prof. Dr. Helfried Metzler

Pflegewissenschaftliche und organisatorische Leitung
Mag. Andrea Maierhofer, BSC, MSc

Vertretung Pflegewissenschaftliche und organisatorische Leitung
Edith Vollmann, MSc
Peter Roschitz, MSc

Spezielle Zusatzausbildung in der Intensivpflege

Der Universitätslehrgang Spezielle Zusatzausbildung in der Intensivpflege vermittelt spezifisch pflegerisches und medizinisch-technisches Wissen für den Spezialbereich Intensivpflege, macht ethische Grundsätze bewusst und zeigt Methoden zur Kommunikation und Weiterentwicklung der eigenen Persönlichkeit auf. Durch die fachspezifischen Praktika wird die Wissenszirkulation zwischen der Theorie und der Praxis gefördert.

Im Überblick

Im Überblick

Dauer: 1 Semester, Vollzeit

ECTS: 40

Abschluss: Abschlusszeugnis

Kosten: € 4.132,70

Start: Sommersemester 2025

 

Qualifikationsprofil & Learning Outcomes

Die Absolvent*innen des Universitätslehrganges Spezielle Zusatzausbildung in der Intensivpflege reflektieren ihr berufliches Handeln auf Basis von wissenschaftlichen Erkenntnissen und passen dieses durch den Einsatz von entsprechenden Maßnahmen an.

Sie sind in der Lage:

  • das spezifisch pflegerische und medizinisch-technische Wissen in der Theorie zu erklären und in der Praxis zielgerichtet anzuwenden.
  • den Pflegeprozess bei kritisch kranken Menschen fachgerecht umzusetzen.
  • den Bedarf von pflegerischen und pflegetherapeutischen Interventionen zu erkennen und individuelle und situationsspezifische Maßnahmen zu setzen.
  • die Beziehungsgestaltung und Kommunikation mit kritisch kranken Menschen und dessen Bezugspersonen situationsspezifisch anzupassen.
  • Handlungen im rechtlichen, organisatorischen und ethischen Rahmen umzusetzen.
  • die Notwendigkeit zur Durchführung von medizinisch-diagnostischen und medizinisch-therapeutischen Maßnahmen zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zu setzen.
  • die Organisation und Koordination des Behandlungs-, Pflege- und Betreuungsprozesses in einer berufsgruppenübergreifenden Zusammenarbeit und einer sicheren Arbeitsumgebung durchzuführen.
  • Maßnahmen zur Entwicklung und Sicherheit von Qualität im Spezialbereich zu definieren.

Bedarf & Relevanz

Der Spezialbereich der Intensivpflege stellt einen hochkomplexen Bereich dar. Im Sinne der Qualitätssicherung ist diese setting- und zielgruppenspezifische Spezialisierung unabdingbar, da der spezielle Tätigkeitsbereich über die in der Grundausbildung vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten hinausgeht. Der Universitätslehrgang vermittelt eine vertiefte, wissenschaftliche und methodisch hochwertige Ausbildung, um den steigenden Anforderungen gerecht werden zu können.

Zielgruppe

Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege, die im Intensivbereich tätig sind oder eine Tätigkeit in diesem Bereich anstreben und die Basisausbildung in der Intensivpflege, Anästhesiepflege und Pflege bei Nierenersatztherapie (GuK-SV, BGBl II 452/2005 idgF) abgeschlossen haben.

Voraussetzungen für die Zulassung

  • Berufsberechtigung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege bzw. eine gleichwertige, anerkannte (internationale) Berechtigung im Sinne des GuKG idgF und
  • Abgeschlossene Basisausbildung in der Intensivpflege, Anästhesiepflege und Pflege bei Nierenersatztherapie (GuK-SV, BGBl II 452/2005 idgF).

Aufbau & Gliederung

Der Universitätslehrgang wird als Vollzeitstudium angeboten, umfasst ein Semester und gliedert sich in Unterrichtsfächer und Abschlussarbeiten, für die insgesamt 40 ECTS- Anrechnungspunkte vergeben werden.

Die Abfolge der Unterrichtsfächer ist nicht aufbauend und kann von der Lehrgangsleitung geändert werden.

Lehrgangsinhalte

Der Inhalt ist durch die GuK-SV i.d.g.F. vorgegeben.

Er gliedert sich in die Bereiche:

  • Pflegerisches Sachgebiet
  • Medizinisch-wissenschaftliches Sachgebiet
  • Praktikum
  • Abschlussarbeit

Abschluss

Nach positiver Erbringung sämtlicher, im gegenständlichen Curriculum vorgesehener Leistungsnachweise wird den Absolvent*innen ein Abschlusszeugnis der Medizinischen Universität Graz ausgestellt (vgl § 87a Abs 2 UG idgF und § 39 Abs 1 GuK- SV idgF). Außerdem erhalten die Absolvent*innen ein Diplom, das zur Ausübung der Spezialaufgabe und zur Führung der Zusatzbezeichnung „Intensivpflege“ berechtigt, (vgl. § 11 Abs 2 GuKG idgF).

Kosten

Die Gesamtkosten des Universitätslehrganges mit Start im März 2025 betragen € 4.132,70.

Die Gesamtkosten des Universitätslehrganges mit Start im August 2025 betragen € 4.305,40, da die Zulassung für 2 Semester erfolgen muss.

Lehrgangsleitung

Ärztliche wissenschaftliche Leitung
Univ.-Prof. Dr. Helfried Metzler

Pflegewissenschaftliche und organisatorische Leitung
Mag. Andrea Maierhofer, BSC, MSc

Vertretung Pflegewissenschaftliche und organisatorische Leitung
Edith Vollmann, MSc
Peter Roschitz, MSc

Kontakt

Mag.a
Andrea Maierhofer BSc MSc
T: +43 316 340 5788

Die beiden Lehrgänge werden in Kooperation mit der
Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft m.b.H angeboten.