Beabsichtigt ein/e Studierende/r nicht nur an der Universität, an welcher er/sie zugelassen wurde, sondern auch an einer anderen Universität einzelne Lehrveranstaltungen zu besuchen und Prüfungen abzulegen, so hat er/sie sich an dieser Universität als Mitbeleger/in anzumelden.
Eine Mitbelegung ist immer nur während der Zulassungsfrist für das jeweilige Semester möglich. Für das Sommer-Semester 2018 ist diese von 08.01. - 30.04.2018. Außerhalb dieser Frist ist keinesfalls eine Zulassung möglich.
Folgende Dokumente sind für eine Mitbelegung persönlich bei uns vorzulegen:
Bitte vergessen sie nicht bei erstmaliger Mitbelegung die Voranmeldung (Terminvereinbarung) über das Internet durchzuführen!
Eine Rückmeldung der Mitbelegung ist immer nur während der Zulassungsfrist für das jeweilige Semester möglich. Für das Sommer-Semester 2018 ist diese von 08.01. - 30.04.2018. Außerhalb dieser Frist ist keinesfalls eine Rückmeldung möglich.
1) Rückmeldung ohne Unterbrechung
Schicken Sie das Studienblatt (von jenem Semester für das die Zulassung erfolgt) mit einer Benachrichtigung der Rückmeldung per E-Mail von ihrer Studierenden-E-Mailadresse an studium(at)medunigraz.at.
2) Rückmeldung mit Unterbrechung
Die Rückmeldung erfolgt persönlich mit dem Studienblatt (von jenem Semester für das die Zulassung erfolgt) und amtlichen Lichtausweis in der Organisationseinheit Studienmanagement.
OE Studienmanagement
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Tel +43/316/385-73686, 73688, 73685
Montag, Mittwoch u. Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr