Datenschutzerklärung

Informationsfreiheit

Mit 01.09.2025 ist das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) für öffentlich-rechtliche Organe in Kraft getreten. 

Demnach sind auch öffentliche Universitäten verpflichtet, Informationen von allgemeinem Interesse proaktiv zu veröffentlichen (proaktive Informationspflicht). In diesem Zusammenhang dürfen wir Sie auf die öffentlichen Ausschreibungen im Vergabeportal sowie unser Mitteilungsblatt verweisen. Im Mitteilungsblatt sind entsprechend § 20 Abs. 6 UG insbesondere folgende Informationen abrufbar:

  • Satzung, Entwicklungsplan und Organisationsplan einschließlich der Personalzuordnung; 
  • Eröffnungsbilanz;
  • Leistungsvereinbarung unverzüglich nach deren Abschluss, Rechnungsabschluss und Wissensbilanz unverzüglich nach deren Weiterleitung an die Bundesministerin oder den Bundesminister;
  • Verordnungen und Geschäftsordnungen von Organen;
  • Richtlinien der Leitungsorgane;
  • Curricula;
  • von der Universität zu verleihende akademische Grade sowie Bezeichnungen für die Absolventinnen und Absolventen von Universitätslehrgängen;
  • Mitteilungen an die Studierenden sowie sonstige Verlautbarungen von allgemeinem Interesse;
  • Ausschreibung und Ergebnisse von Wahlen;
  • Ausschreibung von Stellen und Leitungsfunktionen;
  • Mitglieder der Leitungsorgane;
  • Verleihung von Lehrbefugnissen;
  • Berechtigungen und erteilte Bevollmächtigungen;
  • Verwendung der Studienbeiträge;

Weitere Informationen von allgemeinem Interesse, die nach dem 01.09.2025 entstehen, werden – sofern keine Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen – über das Portal data.gv.at veröffentlicht und sind dort abrufbar.

Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, ein Informationsbegehren an die Medizinische Universität Graz zu richten. Diesem kann entsprochen werden, wenn keine berechtigten Interessen (z.B. Datenschutz, Urheberrecht) der Medizinischen Universität Graz oder sonstiger Dritter überwiegen. Für Informationsbegehren verwenden Sie nach Möglichkeit das Online-Formular  Informationsbegehren gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG).