Studienbeitrag
  • Ordentliche Studierende aus Österreich, EU-/EWR-Ländern und der Schweiz, sowie Drittstaatsangehörige welche EU-/EWR-Staatsangehörigen gleichgestellt sind, sind vom Studienbeitrag befreit, sofern Sie die vorgesehene Studienzeit eines Bachelorstudiums, Masterstudiums, Doktoratsstudiums oder eines Studienabschnittes eines Diplomstudiums um nicht mehr als zwei Semester überschreiten. Wird die beitragsfreie Zeit überschritten, ist ein Studienbeitrag in der Höhe von € 363,36 zu entrichten. Unter gewissen Voraussetzungen kann ein Erlass bzw. eine Rückerstattung des Studienbeitrages beantragt werden.

  • Ordentlichen Studierenden aus Drittstaaten wird grundsätzlich ein Studienbeitrag in Höhe von € 726,72 je Semester vorgeschrieben. Davon ausgenommen sind Studierende die Angehörige eines in der Anlage (StubeiV idgF) angeführten Staates oder Gebietes sind. Diese sind generell während des gesamten Studiums vom Studienbeitrag befreit. 
    Studierende die einen anderen Aufenthaltstitel als den Aufenthaltstitel für Studierende besitzen oder die Voraussetzungen gemäß Personengruppenverordnung erfüllen, können eine Gleichstellung des Studienbeitrages beantragen - für gleichgestellte Drittstaatsangehörige gelten dieselben Studienbeitragsregelungen wie für Studierende aus Österreich, EU-/EWR-Ländern und der Schweiz. 

  • Außerordentliche Studierende die zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen oder zum Studium für die Gleichwertigkeit (Nostrifizierung) zugelassen sind, haben unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und ihrem Aufenthaltstitel einen Studienbeitrag in der Höhe von € 363,36 je Semester zu entrichten. Außerordentliche Studierende, die ausschließlich an einem Universitätslehrgang teilnehmen oder den Vorstudienlehrgang besuchen, sind vom Studienbeitrag befreit.

ÖH-Beitrag
Der ÖH-Beitrag ist jedes Semester von allen ordentlichen und außerordentlichen Studierenden zu entrichten. Der ÖH-Beitrag wird im Falle einer Studienbeitragsvorschreibung zusammen dem Studienbeitrag eingehoben, ist jedoch auch von Studierenden zu bezahlen die vom Studienbeitrag befreit sind.

Der ÖH-Beitrag im Studienjahr 2025/26 beträgt € 25,20 je Semester.

Kontakt

Irene Egger-Osterberger 
T: +43 316 385 73687

Studienförderungen

Studienförderungen

Für Studierende gibt es zahlreiche Förderprogramme zur finanziellen Unterstützung. Neben allgemeinen Beihilfen werden auch zahlreiche Preise und Stipendien für besondere Leistungen oder spezielle Vorhaben ausgezahlt.

Kontakte werden bei der jeweiligen Studienförderung angeführt.