Aufnahmeverfahren
Internet-Anmeldung

01.03. - 29.03.2024 (Start: 08:00 Uhr)

Kostenbeteiligung

01.03. - 29.03.2024

Aufnahmetest

Freitag, 05.07.2024

Ergebnisveröffentlichung

KW 32

Zulassung

19.08. – 06.09.2024

Internet-Anmeldung für das Studienjahr 2024/25

Alle Personen, die sich für das Studienjahr 2024/25 um einen Studienplatz in den Diplomstudien Human- oder Zahnmedizin an der Medizinischen Universität Graz bewerben möchten, müssen an der Internet-Anmeldung teilnehmen.

Für die Internet-Anmeldung ist eine gültige E-Mail-Adresse notwendig. Zunächst ist die Entscheidung für eine Studienrichtung zu treffen und nach Aktivierung Ihres Accounts das dafür vorgesehene Web-Formular vollständig auszufüllen.

Das gemeinsame Aufnahmeverfahren findet österreichweit zeitgleich statt, daher können Sie österreichweit nur an einer Universität am Aufnahmetest für Human- oder Zahnmedizin teilnehmen.

Alle Angaben können innerhalb der Anmeldefrist von Ihnen selbst verändert werden. Nach Ablauf der Frist für die Internet-Anmeldung sind keine Änderungen mehr möglich.

Um die Internet-Anmeldung abzuschließen, ist es erforderlich die Bezahlung des Kostenbeitrags von 110,00 Euro mittels e-Payment durchzuführen. Sie werden im Anmeldetool direkt zum Bezahlsystem weitergeleitet. Sie haben die Möglichkeit mit Kreditkarte (MasterCard, VISA), eps Online-Überweisung, PayPal oder paysafecard zu bezahlen.

Bitte beachten Sie, dass die Internet-Anmeldung erst mit der Einzahlung des Kostenbeitrags gültig wird.

Laut § 142 Abs 42 UG werden im Rahmen der Internet-Anmeldung zusätzlich statistische Daten erhoben.

Bewerber*innen, die die Internet-Anmeldung nicht durchführen, unvollständig und/oder wahrheitswidrig bzw. nicht den Formvorschriften entsprechend ausführen, dürfen nicht am Aufnahmetest teilnehmen.

Die Internet-Anmeldung sowie die Einzahlung des Kostenbeitrags sind von 01.03. - 29.03.2024 um 24:00 Uhr über das ANV-Webtool möglich.

Erscheinen Studienwerber*innen trotz gültiger Internet-Anmeldung nicht zum Test, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Kostenbeitrags.