Detaillierte Informationen zum gemeinsam eingerichteten Masterstudium Psychotherapie der Universität Graz und der Medizinischen Universität Graz finden Sie auf der Webseite der Uni Graz.
Am Aufnahmeverfahren für das gemeinsam eingerichtete Masterstudium Psychotherapie der Universität Graz und der Medizinischen Universität Graz für das Studienjahr 2026/27 müssen alle Personen teilnehmen, die im Studienjahr 2026/27 zum Masterstudium Psychotherapie zugelassen werden wollen.
Ausgenommen sind jene Studienwerber*innen, die in Teil II § 3 der Verordnung aufgezählt werden.
Zur Teilnahme am Aufnahmeverfahren sind Personen berechtigt, die zum Zeitpunkt der Internet-Anmeldung den Abschluss eines Bachelorstudiums gemäß §11 an einer in- oder ausländischen anerkannten postsekundären Bildungseinrichtungen mit mindestens 180 ECTS nachweisen.
Im Rahmen des Bachelorstudiums müssen insbesondere grundlegende
- fachlich-methodische Kenntnisse,
- berufsethische Kenntnisse,
- wissenschaftliche Grundkompetenzen sowie
- sozialkommunikative und selbstreflexive Grundkompetenzen
durch eine theoretische Ausbildung, praktische psychosoziale Erfahrungen, psychotherapeutische Supervision und psychotherapeutische Selbsterfahrung gemäß der Anlage erworben worden sein.