Detaillierte Informationen zum gemeinsam eingerichteten Masterstudium Psychotherapie der Universität Graz und der Medizinischen Universität Graz finden Sie auf der Webseite der Uni Graz.
Am Aufnahmeverfahren für das gemeinsam eingerichtete Masterstudium Psychotherapie der Universität Graz und der Medizinischen Universität Graz für das Studienjahr 2026/27 müssen alle Personen teilnehmen, die im Studienjahr 2026/27 zum Masterstudium Psychotherapie zugelassen werden wollen.
Ausgenommen sind jene Studienwerber*innen, die in Teil II § 3 der Verordnung aufgezählt werden.
Zur Teilnahme am Aufnahmeverfahren sind Personen berechtigt, die zum Zeitpunkt der Internet-Anmeldung eine der nachfolgenden Abschlüsse von an in- oder ausländischen anerkannten postsekundären Bildungseinrichtungen absolvierten Studien nachweisen können:
- Bachelor- oder Masterstudium oder Diplomstudium Humanmedizin gemäß § 10 Abs. 2 Z 1 Psychotherapiegesetz 2024 (PThG 2024);
- Bachelor- oder Diplomstudium Psychologie im Umfang von mindestens 180 ECTS gemäß § 10 Abs. 2 Z 2 PThG 2024;
- Bachelorstudien gemäß § 11 PThG 2024;
- Studien gemäß § 10 Abs. 2 Z 3 bis 5 PThG 2024;
- Qualifikationen gem. § 10 Abs. 2 Z 6 bis 10 PThG, sofern diese durch den Abschluss eines Bachelorstudiums oder eines anderen Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus erworben wurden.
Liegt zum Zeitpunkt der Internet-Anmeldung noch keiner dieser Abschlüsse vor, ist ein Nachweis über bereits erbrachte Studienleistungen in Form eines Transcript of Records vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass das betreffende Studium im Sommersemester 2026 (jedenfalls vor der Zulassung zum gemeinsam eingerichteten Masterstudium Psychotherapie) abgeschlossen werden kann.