Infektionsschutzanforderungen

Aufgrund einer Richtlinie der KAGes, die in Übereinstimmung mit einer Empfehlung des Obersten Sanitätsrates erstellt wurde, ist es für alle Personen, die an KAGes-Spitälern tätig sind, erforderlich, die Immunität gegen Masern, Mumps, Röteln sowie Varicellen (Wind-pocken) nachzuweisen. Dies betrifft auch die im klinischen Bereich tätigen Studierenden der Medizinischen Universität Graz.

Die Medizinische Universität Graz ist somit verpflichtet, diesen Nachweis von den Studierenden einzufordern.

Der Nachweis ist ausschließlich mittels Formular zu erbringen.

  • Studierende, die erstmalig zugelassen werden und für Rückmelder*innen zum Studium nach Unterbrechung ist dieser Nachweis innerhalb der jeweiligen Zulassungsfristen im Zuge der persönlichen Vorsprache in der OE Studienmanagement im Fachbereich Zulassung abzugeben. 
  • Bereits zugelassene Studierende können den Infektionsschutz-Nachweis VOR Aufnahme einer Tätigkeit im klinischen Bereich entweder im One-Stop-Shop oder in der OE Studienmanagement im Fachbereich Zulassung abgeben. 

Das Originalformular wird Ihnen wieder ausgehändigt, da Sie dieses beim Besuch von Lehrveranstaltungen mit Patient*innenkontakt (z.B. Praktika, Famulaturen, KPJ etc.) auf Verlangen vorzuweisen haben.

Der Nachweis der geforderten Immunität wird erbracht durch:

  • Positiven Antikörper-Titer oder
  • Nachgewiesener zweimaliger Impfung (Impfpass) Ebenso ist die nachgewiesene Impfung gegen Hepatitis B erforderlich.

Wenn Sie die Grundimmunisierung (3 Impfungen: 0-1-6/12) bereits haben, ist ein HBs-Antikörper-Titer nachzuweisen. Sollten Sie keine Grundimmunisierung haben, sind zumindest zwei Impfungen innerhalb der letzten sechs Monate nachzuweisen.

Sollten Sie aus einem der nachfolgend angeführten Länder oder einem sonstigen Tuberkulose-Endemie-Gebiet kommen, ist auch der Befund eines aktuellen Lungenröntgens (nicht älter als zwei Monate) beizubringen.
Armenien, Aserbaidschan, Äthiopien, Bangladesch, Bulgarien, China, Estland, Georgien, Indien, Indonesien, Kasachstan, Kirgisistan, Kongo, Lettland, Litauen, Myanmar, Nigeria, Pakistan, Philippinen, Rep. Moldau, Russische Föderation, Südafrika, Tadschikistan, Ukraine, Usbekistan, Vietnam, Weißrussland.  

Gratis Impfungen und Titerbestimmungen

Sollten MMR oder Varicellen Impfungen notwendig sein, können diese in der Impfambulanz gleich durchgeführt werden. MMR Impfungen sind in Österreich generell kostenfrei, die Kosten für die Varicellen Impfungen übernimmt (bis auf Widerruf) die Med Uni Graz.

Gratis Impfungen und Titerbestimmungen

Achten Sie RECHTZEITIG auf einen vollständigen Immunitätsnachweis!

Sollte der Immunitätsnachweis unvollständig sein, verschiebt sich ihr Stationspraktikum auf das nächste Jahr. Zu jedem Termin in der Impfstelle UNBEDINGT mitzubringen: Impfpass und die Ergebnisse von bereits durchgeführten Titerbestimmungen. Soweit möglich ist bitte auch das Formular
schon selbst auszufüllen (Name, Geburtsdatum, Datum bereits vorhandener Impfungen).

Preise für die Titerbestimmungen

Gebühr der Blutabnahme: € 4,20

  • Masern: € 17,50
  • Mumps: € 17,50
  • Röteln: € 23,30
  • Varicellen: € 17,50

Kontakt

Impfambulanz, Diagnostik- & Forschungsinstitut für Hygiene, Mikrobiologie und Umweltmedizin 
ZWT, Neue Stiftingtalstrasse 2
8010 Graz
T: +43 316 385 73627 73626 73628

Im Sinne der Patient*innensicherheit kann eine Tätigkeit im patient*innennahen Bereich bei Praktika, Famulaturen, im KPJ etc ohne die oben genannten Nachweise nicht gestattet werden.