Interprofessional Health Care Studies

Die Zulassung zum Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums im Bereich der Gesundheitsberufe (Diätologie, Ergotherapie, Geburtshilfe, Logopädie, Orthoptik, Physiotherapie, Biomedizinische Analytik, Radiotechnologie) im Umfang von mindestens 180 ECTS an einer anerkannten in- oder ausländischen tertiären Ausbildungseinrichtung voraus. Die Entscheidung über die Zulassung zum Masterstudium obliegt in erster Instanz dem Rektorat der Medizinischen Universität Graz.

Zulassungfristen

Allgemeine Zulassungsfrist und Meldung der Fortsetzung der Studien (Rückmeldung)

Erstzulassungsfristen für PhD und Dr. sci. med. Studierende

SS 2024 09.01. – 31.03.202409.01. – 30.04.2024
WS 2024/2511.07. – 31.10.202411.07. – 30.11.2024
SS 202508.01. – 31.03.202508.01. – 30.04.2025

 

Wenn Deutsch nicht Ihre Muttersprache ist, werden Sie ersucht zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen einen Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau C 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen vorzuweisen. 

Bitte beachten Sie, dass die Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen ein individuelles Verfahren ist, das einer gewissen Bearbeitungszeit bedarf.

Nach Überprüfung Ihrer Unterlagen werden Sie von uns über das Ergebnis informiert. 

Organisationseinheit Studienmanagement

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T: +43 316 385 71614 & 73688