Aus dem Bereich E-Government ist die digitale Signatur durch die Bürgerkarte oder Handysignatur bereits bekannt und kann hier rechtsgültig anstelle einer persönlichen Unterschrift als elektronisches, persönliches Äqivalent genutzt werden.
Die digitale Amtssignatur entspricht seitens einer Behörde dieser rechtsgültigen Unterschrift (Signatur) auf Bescheiden und anderen Dokumenten. Damit wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Medizinischen Universität Graz handelt.
Die Amtssignatur besteht visuell aus der Bildmarke (vergleichbar mit einem „Rundstempel“) der Medizinische Universität Graz und dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde. Die Medizinische Universität Graz stellt darüber hinaus Prüfmechanismen für die elektronische Signatur und eine Verifikationsmöglichkeit für den Ausdruck zur Verfügung.